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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für awi.de.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
1. Barriere: Tastaturbedienung
a. Beschreibung
Die Anwendung kann nicht per Tastatur bedient werden.
b. Maßnahmen
Technische Anpassung, um alle Elemente bedienbar zu machen.

2. Barriere: Farbkontrast
a. Beschreibung
Der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe ist ungenügend
b. Maßnahmen: Einführung eines Umschaltbuttons, um eine kontraststarke Farbvariante zu sehen

3. Barriere: fehlende Labels
a. Beschreibung
Einige Felder/Funktionen sind nicht gelabelt
b. Maßnahmen
Die entsprechenden Stellen sollen nachträglich gelabelt werden.

Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
1. Texte
a. Beschreibung
Keine Inhalte in einfacher Sprache.
b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Expedition endet am 12. Oktober 2020. Da nahezu alle Inhalte bereits eingestellt sind und anschließend keine neuen Inhalte mehr hinzugefügt werden, wäre es unverhältnismäßig, rückblickend alle Informationen in einfacher Sprache nachzupflegen.

2. Alternativtexte
a. Beschreibung
Bei vielen visuellen Elementen fehlt ein entsprechender Alternativtext.
b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Expedition endet am 12. Oktober 2020. Da nahezu alle Inhalte bereits eingestellt sind und anschließend keine neuen Inhalte mehr hinzugefügt werden, wäre es unverhältnismäßig, rückblickend alle Informationen nachzupflegen.

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 01.11.2023 erstellt bzw. überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
Alfred-Wegener-Institut / Abteilung Kommunikation & Medien

Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
barrierefreiheit@awi.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.